Aktuell
Die Laienspielschar Serkenrode ist seit dem 08.04.2011 ein eingetragener Verein. Der Jahresbeitrag beträgt 10 €. Für neue Mitglieder, die sich auf der Bühne ausprobieren möchten, entfällt einmalig der Jahresbeitrag.
Interessierte sollten das Mindestalter von 16 Jahren haben, da ausschl. Stücke mit Jugendlichen und Erwachsenen gespielt werden
Die Laienspielschar freut sich über jedes neue Mitglied!
Historisches
Ein genaues Datum, seit wann die Laienspielschar aktiv ist, gibt es leider nicht. Nach einigen Recherchen konnten wir davon ausgehen, dass es die Gruppe schon mindestens seit 1890 gibt. Auch wenn die Theatergruppe heute ein Junger Verein ist, liegen die Wurzeln jedoch in dem ehemaligen „Verein Willkommen“. So nannten sich die Theaterspieler seinerzeit.
Einem Artikel von Martin Schneider und Alois Reker im Heimatbund Finnentrop – Heft Nr. 17 vom Juni 2003 zufolge existiert die Theatergruppe seit 1903. Sie schreiben dort:
„… Und so trafen sich im Jahre 1903 die tonangebenden Leute aus Serkenrode und Umgebung im Gasthof Caspar Schmitt (Schmies) (später: Gasthof zum Bahnhof), um einen „Verein Willkommen“ zu gründen, der die Unterhaltungslücke schließen sollte: Es sollte (mit der Zustimmung der Obrigkeit und dem Segen der Kirche) zweimal im Jahr ein Theaterspiel aufgeführt werden, dem sich jeweils eine Tanzveranstaltung anschloss.
Dieser Verein musste auch „Statuten“ haben, um die behördliche Genehmigung zu erlangen. Diese haben wir in offizieller Zweitschrift im Archiv der Gemeinde Finnentrop vorgefunden: die exakte altdeutsche Handschrift ist gut zu lesen, die Sprache knapp und präzise. (Für zusätzliche Klarheit sorgt der behördliche Genehmigungsvermerk.) Manches muss man „zwischen den Zeilen“ lesen und sich daran erfreuen.
– so die hochmoralische Zielsetzung in der Präambel, über die „gemütliche Unterhaltung“ hinaus die Mitglieder „von Ausschweifungen aller Art thunlichst fernzuhalten“,
– so die geschickte Regelung, sich durch pflichtmäßige sonntägliche Mitgliederversammlung im Vereinslokal einen unanfechtbaren Sonntagsstammtisch zu sichern
Statut des Vereins „Willkommen“ zu Serkenrode
Serkenrode, den März 1903
Von nachstehend Unterzeichneten wurde heute der Verein „Willkommen“ gebildet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, zur gemütlichen Unterhaltung seiner Mitglieder beizutragen und dieselben von Ausschweifungen aller Art thunlichst fernzuhalten.
Satzungen
§ 1 – Aufnahmebedingungen
a) Mitglied des Vereins kann jeder werden, welcher einen achtbaren Lebenswandel führt oder zu führen entschlossen ist und in Serkenrode oder Umgebung seinen Wohnsitz hat.
b) Die Aufnahme in den Verein geschieht durch geheime Abstimmung in einer Generalversammlung.
c) Jedes Mitglied zahlt als Eintrittsgeld eine Mark und an Beiträgen vierteljährlich 60 Pf. im voraus.
§ 2 – Vorstand
a) Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Mitgliedern, welche jährlich neu gewählt werden. Derselbe ist im allgemeinen beschlußfähig: über außerordentliche Angelegenheiten wird jedoch in einer vom Vorstand anberaumten Generalversammlung beschlossen.
b) Der Vorstand wählt den Vorsitzenden und Rendanten des Vereins unter sich.
c) Alle Ämter des Vereins werden unentgeltlich verwaltet.
§ 3 – Regelmäßige Versammlungen
a) Die Vereinsversammlungen werden jeden Sonntag mit Erledigung aller Geschäfte im Vereinslokal abgehalten.
b) Generalversammlungen werden je nach Bedürfniß einberufen. Die ordentliche Generalversammlung behufs Vorstandswahl, Erstattung des Jahres- und Kassenberichts so wie etwaiger Statuten-Änderungen fällt auf den ersten Sonntag im Monat Januar. Jede Versammlung ist beschlußfähig.
c) Der Vorsitzende leitet die Versammlung, ohne im allgemeinen an ein strenges Festhalten der Formen gebunden zu sein. Er ist befugt, dem Sprechenden, falls dessen Rede unangemessen erscheint und der Ruf zur Ordnung unbeachtet bleibt, das Wort zu entziehen. Er ist verpflichtet, die Versammlung zu beschließen, wenn die Verhandlungen einen politischen oder religiösen Charakter annehmen.
§ 4 – Vereinsfeste
Der Verein feiert jährlich 2 Feste, bestehend in theaterlichen Aufführungen mit nachfolgendem Tanzkränzchen. Jedoch ist dem Vorstand nach allgemeiner Beschlußfassung gestattet, zu wohltätigen Zwecken ein besonderes Fest zu arrangieren.
§ 5 – Vereinsvermögen
Das Vereinsvermögen bildet sich aus den Eintrittsgeldern, den laufenden Beiträgen und aus den Überschüssen der Festlichkeit. Dasselbe ist zinsbar anzulegen.
§ 6 – Verlust der Mitgliedschaft
Aus dem Verein werden mit Verlust eines jeden Anspruchs Mitglieder ausgeschlossen, welche
a) Sich durch ihr Verhalten mit dem Zwecke des Vereins in Widerspruch setzen.
b) Den Satzungen des Vereins und den Beschlüssen der Generalversammlung beharrlich Ungehorsam entgegensetzen. Die Ruhe und Ordnung in den Versammlungen durch ungebührliches Betragen stören.
c) Mit der Entrichtung der laufenden Beiträge länger als drei Monate über den festgesetzten Termin hinaus im Rückstande bleiben.
Serkenrode, den 23. März 1903
Nachdem folgende Paragraphen der Versammlung bekannt gegeben, erklären folgende Herren sich durch eigene Unterschrift zum Beitritt:
- Wilh. Sauer, Serkenrode
- Jos. Hoberg, Serkenrode
- Fr. Kathol, Serkenrode
- Jos. Hüttemann, Serkenrode
- Caspar Selle, Serkenrode
- Anton Korte, Dormecke
- August Schulte, Dormecke
- Ant. Dünnebacke, Serkenrode
- Caspar Schmitt, Serkenrode
- Joseph Hardebusch, Serkenrode
- Joseph Schmidt, Serkenrode
- F. Hanses, Serkenrode
- Pet. Reuter, Serkenrode
- Heinr. Schulte, Serkenrode
- A. Schulte, Serkenrode
- Joh. Hüttemann, Serkenrode
- Ferd. Schneider, Serkenrode
- Heinr. Hansmann, Serkenrode
- Joh. Schröder, Serkenrode
Dazu dann im obrikeitlicher Beamtenhandschrift der Vermerk:
„Veränderungen in der Zahl der Mitglieder sowie des Vorstandes und der Inhalt der aufzuführenden Stücke ist der Ortspolizei vorher anzuzeigen. Zur Abhaltung der Tanzlustbarkeiten ist die polizeiliche Erlaubnis erforderlich.“ Serk., d. 24.03.03
Seitdem wird in Serkenrode Theater gespielt, bis noch vor wenigen Jahren zweimal pro Jahr (zu Weihnachten und zu Fastnacht). Mittlerweile nur noch zu Weihnachten. Weder Kriegs- noch Notzeiten haben unseres Wissens diese Tradition durchbrochen. Es war die Regel, dass im Wechsel jeweils ein ernstes und ein lustiges Stück zur Aufführung kamen, in früheren Jahren oft mit Gesang. Heute gibt es nur noch Lustspiele.
Obwohl die Tradition des Theaterspielens in Serkenrode also bis heute ungebrochen ist, ist der „Verein Willkommen“ längst vergessen. Wir hätten gern die alten Unterlagen und Akten des Vereins eingesehen und ausgewertet, die sich noch in privater Hand befinden; es ist uns aber (noch?) nicht gelungen, ihre Herausgabe zu erreichen. Und das ist schade! Man möchte eine hundertjährige Tradition besser dokumentieren können!
So sind dies unsere Quellen:
die Erinnerungen aller noch lebender Serkenroder, die jemals in den Theateraufführungen mitgewirkt und/oder so manche Fotografie ausgegraben und beigetragen haben,
und die spärlichen, aber interessanten Aktenunterlagen im Archiv der Gemeinde Finnentrop, die belegen, dass der Verein „Willkommen“ wenigstens bis zum Zweiten Weltkrieg aktiv war.…
Heute gibt es das „Vereinslokal“ Caspar Schmitt, das seit dem Eisenbahnbau durch das Frettertal „Gasthof zum Bahnhof“ hieß, nicht mehr …
Seit einer Reihe von Jahren haben die Theaterleute im kleinen Saal unserer schönen Schützenhalle eine neue Spielstätte gefunden und sich kürzlich selbst eine neue Bühne geschaffen. Eigentlich ist es schade, daß die hundertjährige Theatertradition nicht besser und systematisch dokumentiert worden ist. „Theater“ lebt eben weiterhin vom „Heute“. Dabei wäre es schade, wenn Leistungsträger wie z.B. „Onkel Albert“ Stiesberg, der Jahrzehnte lang Regie geführt und auch selbst gespielt hat, vergessen würden. Sie haben das Leben unseres Dorfes wesentlich mitgeprägt und belebt und damit ein dankbares Erinnern verdient. …“
Quelle: An Bigge, Lenne und Fretter, Juni 2003 / Nr. 17, Seite 19 ff, „Verein Willkommen in Serkenrode – regemässiges Theaterspiel seit 1903“. Von Martin Schneider und Alois Reker.
Mit freundlicher Genehmigung durch Heimatbund Finnentrop, Herrn Volker Kennemann